Angaben zur Zahlung

Aktuelle Höhen von Beiträgen etc. entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Ermäßigte Beiträge sind möglich für Studierende, Schüler, Azubis, Inhaber des Leipzig-Passes sowie bei zwei oder mehr Vereinsmitgliedern aus einem Haushalt. Ein entsprechender Nachweis ist dem Mitgliedsantrag beizufügen und bei Ablauf der Gültigkeit unaufgefordert zu erneuern. Ansonsten wird eine Einordnung in den Regeltarif vorgenommen.

Mitgliedsbeiträge, Jahresversicherung, Gebühren und Umlagen werden auf folgendem Weg entrichtet (Bitte auswählen):

Die Mitgliedsbeiträge sind fällig / werden eingezogen:
• bei vierteljährlicher Zahlungsweise: am 31. März, am 30. Juni, am 30. September und am 31. Dezember eines Jahres, jeweils für das kommende Quartal;
• bei halbjährlicher Zahlungsweise: am 15. Januar und am 15. Juli eines Jahres, jeweils für das aktuelle Halbjahr;
• bei jährlicher Zahlungsweise: am 15. April des laufenden Jahres.
Die Jahresversicherung ist fällig / wird eingezogen zum 31. März für das aktuelle Jahr.

Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines Quartals möglich und bedarf einer schriftlichen Kündigung an den Vorstand bis spätestens zwei Wochen vor Ende des Quartals.

Hiermit bestätige ich, die Satzung gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein.

Hiermit bestätige ich, die Hinweise zum Datenschutz gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein.